Corporate Governance

§ 161 des Aktiengesetzes sieht vor, dass eine börsennotierte Aktiengesellschaft erklären muss, in welchem Umfang sie dem Corporate Governance-Kodex, der insbesondere die Rechte der Aktionäre stärken will und Regeln für das Zusammenwirken zwischen den Organen einer Aktiengesellschaft aufstellt, entspricht.

Corporate Governance beinhaltet das System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, der geschäftspolitischen Grundsätze sowie das interne und externe Kontrollsystem. Zielsetzung einer guten Corporate Governance ist die gegenüber den Aktionären, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit verantwortliche Führung des Unternehmens.


Als noch nicht börsennotiertes Unternehmen ist die SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ AG nicht verpflichtet, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Dennoch sehen Vorstand und Aufsichtsrat es als positiv an, dass durch den Kodex ein Regelsystem geschaffen wird, das für Aktionäre, Shareholder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit die Unternehmensführung transparenter und nachvollziehbarer macht.

Vorstand und Aufsichtsrat der SCHMIDT-HANSEN GRUNDBESITZ AG sind sich der Verpflichtungen, die der Corporate-Governance-Kodex formuliert, bewusst und legen die Regelungen des Kodex als Maßstab für die eigene Arbeit und das Verhältnis zu den Aktionären des Unternehmens zugrunde. Insoweit fühlen sich die Organe der Gesellschaft diesen Regelungen verpflichtet. Soweit das Verhältnis zu den Aktionären berührt ist, erstatten Vorstand und Aufsichtsrat auf der jährlichen Hauptversammlung hierzu Bericht.

Download: Der Corporate-Governance-Kodex